FAQ – Frequently Asked Questions

VEREINSSTATUTEN
Die Grundlage für eine Mitgliedschaft bei der Union West-Wien bilden die Vereinsstatuten in der aktuell gültigen Form. Diese sind hier abrufbar oder im UWW-Büro erhältlich.

EINSTIEG/ANMELDUNG
Du kannst jederzeit, unverbindlich und ohne Voranmeldung (außer explizit anders angegeben) zu einer Schnupperstunde in unsere Trainingseinheiten vorbeikommen. Wenn es dir gefallen hat, ist eine Anmeldung sowohl über das Online- Formular auf unserer Website (nicht für alle Angebote verfügbar), als auch mittels schriftlicher Anmeldung direkt vor Ort möglich. Nach Abgabe bzw. Absenden des Anmeldeformulars kannst du bereits vorab am Übungsbetrieb teilnehmen.

UWW MITGLIEDSKARTE
Nach Bearbeitung der Anmeldung im UWW-Büro, wird die Mitgliedskarte automatisch per Post zugeschickt. Diese gilt als Bestätigung der Aufnahme in die Union West-Wien und ist bei jeder Übungsteilnahme unaufgefordert dem Trainer/der Trainerin vorzuzeigen.

BESTEHENDE MITGLIEDSCHAFT
Bestehende Mitglieder erhalten jedes Jahr zu Beginn des Sportjahres automatisch unser neues Sportprogramm sowie die Mitgliedskarte und eine Zahlungsinformation bzw. einen Zahlschein für die zuletzt besuchten Einheiten zugeschickt. Bei Zahlscheinzahlung ist der Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. Bei Einzug einmalig oder unterjährig 8x (Okt/Nov/Dez/Jän/März/Apr/Mai), 4 x (Okt/Jän/März/Mai) bzw. 2 x (Okt/ März) wird der Beitrag bei Fälligkeit automatisch vom Konto abgebucht.

SPARTENÄNDERUNG SPORTJAHRESSTART
Für einen Spartenwechsel zu Beginn des Sportjahres, im September, genügt ein kurzer Anruf im Büro, sodass wir die Änderung vermerken können. Die Spartenänderung ist ab dem Folgetag auf der Mitgliedskarte vermerkt und freigeschalten.

STILLLEGUNG
Wenn du im kommenden Sportjahr keine Sportangebote nutzen kannst oder willst, besteht die Möglichkeit der Stilllegung deiner Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag für stillgelegte Mitglieder beträgt € 29,–/Jahr, wird bei einem Einstieg im gleichen Sportjahr jedoch wieder gutgeschrieben. Stilllegungen sind fristgerecht* und ausschließlich schriftlich per E-Mail an office@westwien.at, über das Formular auf unserer Website, per Fax oder Post (wir empfehlen eingeschrieben), bekanntzugeben.

ÄNDERUNGEN WÄHREND DES SPORTJAHRES
Bei längerer Krankheit ist eine Stilllegung der Mitgliedschaft, nach umgehender Bekanntgabe im Büro und Beilegung entsprechender Atteste, auch unterjährig möglich. Im Fall einer Schwangerschaft wird die Mitgliedschaft für das verbleibende Sportjahr kostenfrei stillgelegt. Spartenänderungen während des Sportjahres sind ausschließlich im Freizeitsport möglich und
müssen umgehend im Büro bekanntgegeben werden. Ein Wechsel aus einer wettkampforientierten Breiten- und Leistungssportsparte ist nur zu Beginn des Sportjahres (bis 30.09., Volleyball bis 15.06.) möglich.

KÜNDIGUNG
Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine fristgerechte schriftliche Kündigung an office@westwien.at bzw. per Fax oder Post (wir empfehlen eingeschrieben) an das UWW Büro zu senden. Alternativ kann auch das entsprechende Formular auf unserer Website verwendet werden. Eine „Abmeldung“ beim Trainer/bei der Trainerin ist nicht möglich!

MITGLIEDSBEITRÄGE
Je nach besuchter Einheit/Sparte ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Mit der Bezahlung dieses Beitrages ist das Mitglied berechtigt sämtliche Einheiten dieser Sparte, abhängig von Verfügbarkeit, Alter, Leistungsniveau und in Absprache mit den TrainerInnen, in Anspruch zu nehmen. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht an einzelne Trainingseinheiten geknüpft und sichert auch keinen „Fixplatz“.
Für Familien in denen mindestens drei Personen am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. drei Sparten besucht werden, gibt es spezielle Ermäßigungen.
Außerordentliche Ermäßigungen können in Spezialfällen, nach Ansuchen beim Vorstand, gewährt werden.