Hier kannst du deine UWW Mitgliedschaft kündigen & stilllegen.

Nach Bearbeitung durch das UWW Büro bekommst du eine Bestätigung per E-Mail zugeschickt.

Genauere Informationen befinden sich weiter unten.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Stilllegung / Kündigung deiner UWW- Mitgliedschaft

Ich möchte meine UWW-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt*
Kündigungen sind bis zum 30.09. schriftlich bekannt zu geben. (Ausnahme: Volleyball bis zum 15.06., Tennis bis zum 30.04., Freizeitsport zusätzlich bis 15.02.) Stilllegung gelten für ein Jahr, danach wird die bevor bestehende Tarifklasse wieder aktiviert. Bei Wiedereinstieg innerhalb des Sportjahres des Stilllegung wird die Gebühr auf den aliquoten Mitgliedsbeitrag gutgeschrieben.

Mitgliedsdaten

Name*
TT Punkt MM Punkt JJJJ

Anschrift

Adresse*
Die Zufriedenheit all unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen, daher würden wir uns freuen wenn Du uns bei Optimierung behilflich bist in dem Du uns den Grund für die Kündigung/Stilllegung angibst. - Vielen lieben Dank!
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Alles zur STILLLEGUNG & KÜNDIGUNG der UWW Mitgliedschaft

STILLLEGUNG der Mitgliedschaft

Es besteht die Möglichkeit, die Teilnahme am Übungsbetrieb der Union West-Wien temporär stilllegen zu lassen. Sie erhalten während einer Stilllegung weiterhin die Union West-Wien Zeitschrift mit Informationen und dem aktuellen Übungsprogramm zugeschickt, sind jedoch nicht berechtigt am Übungsbetrieb teilzunehmen.

Stilllegungen können bis spätestens 30.09. (im Freizeitsport zusätzlich zum 15.02.) ausschließlich schriftlich an das UWW-Büro (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) bekannt gegeben werden. Eine Übermittlung ist per E-Mail, Fax, eingeschriebener Post oder über das entsprechende Formular auf unserer Homepage möglich.

Stilllegungen gelten nur für das jeweils betroffene Sportjahr und müssen zur Verlängerung, zu Beginn des nächsten Sportjahres (wiederum spätestens bis 30.09.) neu erklärt werden. Andernfalls endet die Stilllegung automatisch mit Ende des Sportjahres und es wird der vor der Stilllegung aktive Sparten- Mitgliedsbeitrag wieder vorgeschrieben.

Der Mitgliedsbeitrag im Falle der Stilllegung der Teilnahme am Übungsbetrieb bis zum 30.09. beträgt 29.- Euro pro Sportjahr. Dieser wird mit einem allenfalls bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag gegenverrechnet. Der Differenzbetrag wird für das kommende Sportjahr gutgeschrieben.

Bei Stilllegung der Teilnahme am Übungsbetrieb nach dem 30.09. und beigebrachtem Nachweis, dass keine Angebote der Union West-Wien genutzt wurden, wird für die verspätete Stilllegung ein Mitgliedsbeitrag von 54,- Euro gegenverrechnet. Sollten im aktuellen Semester Einheiten besucht worden sein, wird der Mitgliedsbeitrag des laufenden Semesters verrechnet und die Stilllegung zum nächstmöglichen regulären Zeitpunkt vermerkt.

Eine Stilllegung zu Beginn des 2. Semesters ist ausschließlich im Freizeitsport möglich und hat bis spätestens 15.02. zu erfolgen. Voraussetzung ist die Bezahlung eines regulären Mitgliedsbeitrags im vorangegangenen Wintersemester, die Stilllegung für das verbleibende Sportjahr ist dann ohne weiteren Beitrag möglich.

Bei Schwangerschaft (Nachweis durch Kopie des Mutter-Kind-Passes) ist eine Stilllegung jederzeit für das verbleibende Sportjahr beitragsfrei möglich.

Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am Übungsbetrieb während des Sportjahres für welches die Stilllegung beantragt wurde, wird der aliquote Mitgliedsbeitrag fällig und mit dem bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag gegenverrechnet. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am Übungsbetrieb im folgenden Sportjahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

VEREINSAUSTRITT / Beendigung der Mitgliedschaft

Ordnungsgemäße Abmeldungen können ausschließlich schriftlich, bis zum 30.09. bzw. im Freizeitsport zusätzlich auch zum 15.02., im UWW-Büro bekannt gegeben werden. Für die Sparten Tennis (30.04.) und Volleyball (15.06.) gelten gesonderte Kündigungstermine.

Die schriftliche Abmeldung (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) ist per Fax, E-Mail, eingeschriebener Post oder über das entsprechende Formular auf unserer Homepage zu richten. Das Risiko des Zugangs der Abmeldung trägt das Mitglied. Abmeldungen beim Übungsleiter oder das Fernbleiben von Übungsangeboten, auch krankheits- oder verletzungsbedingt, werden nicht als Abmeldung akzeptiert und entheben auch nicht von der Zahlungspflicht. Ohne ordnungsgemäße Abmeldung bleibt die Mitgliedschaft unbefristet aufrecht.

Abmeldungen nach dem 30.09. werden zum darauf folgenden Termin wirksam. Sofern belegt werden kann, dass keine Einheiten besucht wurden, kann eine verspätete Stilllegung der Teilnahme am Übungsbetrieb im Einzelfall gewährt werden. Bei Abmeldungen nach dem jeweiligen Termin bleibt die Mitgliedschaft bis zum darauffolgenden Kündigungstermin aufrecht, sodass auch keine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt.

Besondere Regelungen für die Abmeldung vom wettkampforientierten Breiten- und Leistungssport. Eine Abmeldung vom Wettkampforientierten Breiten- und Leistungssport ist zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen nur dann gültig, wenn zugleich Vereinsausweise und allfälliges zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum zurückgegeben sowie offene Verbindlichkeiten beglichen wurden. Eine Freigabe des Sportlers ist nicht an die Abmeldung beim Verein gebunden sondern unterliegt den Regelungen des jeweiligen Fachverbandes. Die Freigabe kann ausschließlich durch den Obmann, den jeweiligen Sektionsleiter oder einen hauptamtlichen, bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen.