Detailierte Informationen ab 2010/11
laut Vereinsstatuten (gem. Vereinsgesetz Ausg. 2002)
Wir wollen mit folgenden Informationen einerseits unseren Verein näher vorstellen und andererseits auf wichtige Punkte hinweisen, die helfen sollen, einen möglichst reibungslosen Sportbetrieb zu ermöglichen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM ÜBUNGSBETRIEB
Das Sportjahr beginnt im September und endet mit August des Folgejahres.
Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der SPORTUNION West-Wien können am Übungsbetrieb teilnehmen. Der Übungsbetrieb der SPORTUNION West-Wien gliedert sich in fünf Bereiche Fitnesssport, Wettkampfsport, Fit-Sportzentren, Tennis, Kurse.
1) Bereich Fitnesssport:
Für den Bereich Fitnesssport findet an schulfreienTagen (Wochenende, Feiertage, Ferien und schulautonome Tage), sowie in den ersten beiden und der letzten Schulwoche kein Übungsbetrieb statt. Für einzelne Einheiten können Ausnahmen getroffen werden (z.B. Einheiten am Samstag)
2) Bereich Wettkampfsport:
Für den Bereich Wettkampfsport (Volleyball, Basketball, Faustball, Leistungs- und Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik, Fechten, Leichtathletik, Team Turnen und Trampolinspringen) gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie für den Bereich Fitness. Wenn es der Wettkampfbetrieb erfordert, kann aber auch an schulfreienTagen, sowie in den ersten beiden und der letzten Schulwoche ein Übungsbetrieb stattfinden (z.B. Trainingslager, Wettkämpfe). Für die Teilnahme an allen Wettkampfsparten ist die Zustimmung des jeweiligen Trainers nötig.
3) Bereich Fit-Sportzentrum:
Im Fit-Sportzentrum SQ14 (UWWSZ Hütteldorf 14., Linzerstr. 431) wird ganzjährig ein Übungsbetrieb angeboten. In den Schulferien können die Angebote im Sportzentrum eingeschränkt werden.
4) Bereich Tennis:
Die Tennissaison beginnt mit Ostern und endet mit 26 Oktober. Das Bespielen der Plätze ist nur möglich, wenn es die Witterung und der Platzzustand erlauben.
5) Bereich Kurse:
Für Kurse gelten jeweils individuelle Regelungen, die Sie unter www.westwien.at finden.
Der Vorstand behält sich vor, Teile des Übungsbetriebs des Vereins anzupassen, wenn eine mangelhafte Auslastung der Übungseinheiten gegeben ist. Ebenso ist eine Limitierung der Teilnehmerzahlen durch den Vorstand bei Überfüllung der Übungseinheit möglich.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Vorturner, Trainer etc. von der SPORTUNION West-Wien ausgewählt werden und daher je nach persönlicher Verfügbarkeit und Eignung auch ausgewechselt werden können. Gleiches gilt für die Übungseinheiten: Diese können sowohl in Bezug auf Übungszeit als auch auf Übungsort geändert werden.
ANMELDUNG IM VEREIN SPORTUNION West-Wien
Die Einschreibgebühr für neue Mitglieder beträgt Euro 59,-. Bei gleichzeitiger Gewährung eines Einziehungsauftrags reduziert sich die Einschreibgebühr auf Euro 29,- einmalig.
Alle erforderlichen Unterlagen für den Beitritt werden von den Übungsleitern an der jeweiligen Sportstätte ausgegeben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung der Einschreibgebühr und dem Mitgliedsbeitrag, gleichzeitig damit werden die Vereinsbestimmungen anerkannt. Mit dem Beitritt unterwirft sich das Mitglied den jeweils aktuellen Statuten der SPORTUNION West-Wien. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Der Beitritt zum Verein und die Teilnahme am Sportbetrieb ist grundsätzlich jederzeit möglich.Für Interessenten ist der Besuch einer einmaligen, unverbindlichen Schnupperstunde gestattet (ausgenommen Tennis).
Bei Eintritt während des Sportjahres wird bis 31. Jänner der volle Mitgliedsbeitrag verrechnet. Ab dem 1. Februar wird nur mehr die Hälfte des Mitgliedsbeitrages verrechnet. Bei Eintritt während der Tennissaison gelten reduzierte Beiträge: Bis 31.Mai: 100 %, bis 31.Juli: 80 %, ab 1. August: 60 %, ab 1. Sept.: 40 %. Die Einschreibgebühr bleibt aber unverändert.
Neue Mitglieder haben den Mitgliedsbeitrag innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen.
Bei Überweisung des Mitgliedsbeitrages mittels Telebanking bitten wir Sie, alle Daten anzugeben und folgende Kontonummer zu verwenden: ERSTE BANK, BLZ 20111, Ktnr. 04112245 Sportunion West-Wien
Neue Mitglieder erhalten unter Vorweis des Mitgliedsausweises im UWW-Büro 14., Linzerstr. 431 während den Öffnungszeiten ein Willkommensgeschenk.
MITGLIEDSBEITRÄGE
Die Höhe aller Mitgliedsbeiträge (abhängig von Ihrer gewünschten Sportart) ist im Übungsverzeichnis der SPORTUNION West-Wien sowie auf unserer Homepage www.westwien.at ersichtlich.
Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Bringschuld des Mitgliedes, d.h. das Mitglied ist verantwortlich dafür, rechtzeitig den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht nach der Teilnahmefrequenz berechnet und ist im Voraus (zu Beginn des Sportjahres) vollständig zu entrichten.
Halbjährliche Zahlungen sind nur möglich, wenn der SPORTUNION West Wien ein unterschriebener Einziehungsauftrag vor liegt.
Bei Überweisung des Mitgliedsbeitrages mittels Telebanking bitten wir Sie, alle Daten anzugeben und folgende Kontonummer zu verwenden: ERSTE BANK, BLZ 20111, Ktnr. 04112245 Sportunion West-Wien
Spezifische Fachverbands- und Wettkampfgebühren werden nach den Regelungen der einzelnen Sektionen verrechnet.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Bei notwendigen Änderungen des Übungsleiters, der Übungszeit oder des Übungsortes können keine Rückerstattungen des Mitgliedsbeitrages erfolgen. Ebenso können keine Rückerstattungen erfolgen, wenn der Übungsbetrieb aus Gründen wie höhere Gewalt, Brand, Wassereinbruch, etc. unmöglich wird.
Wir bitten Sie bei Adressänderung um Mitteilung an das SPORTUNION West-Wien Büro.
MÖGLICHKEITEN DER TEILNAHME AM ÜBUNGSBETRIEB
Teilnahmeberechtigt am Übungsangebot sind – mit Ausnahme der Schnupperstundenregelung – nur Mitglieder.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Platzleiter auf Verlangen geeignete Belege über die Bezahlung der fälligen Belege vorzuweisen.
Für die Teilnahme am Übungsbetrieb gelten die folgenden Regelungen:
1) Bereich Fitnesssport:
Innerhalb des Bereiches Fitnesssport ist die Teilnahme und der Wechsel zwischen den Angeboten (siehe www.westwien.at) unbeschränkt. Die Teilnahme an Einheiten aus dem Bereich Wettkampfsport sowie Tennis und in den beiden Sportzentren ist nicht möglich. Sollten Sie einen Wechsel aus dem ursprünglich gewählten Bereich Fitness zum Wettkampfsport, Tennis oder in eines der beiden Sportzentren vornehmen wollen, bitten wir Sie um Mitteilung an das SPORTUNION West-Wien Büro.
2) Bereich Wettkampf:
Innerhalb des Bereiches Wettkampfsport wird die Teilnahme an den Übungseinheiten durch den jeweiligen Trainer oder Sektionsleiter geregelt. Zusätzlich können alle Angebote aus dem Bereich Fitness besucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sektionen Tennis, Ski und Bridge.
3) Bereich Sportzentrum SQ14
Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für das Sportzentrum SQ14 sind, können auch die Übungseinheiten der UWW aus dem Bereich Freizeitsport (Fitness) besucht werden. Ansonsten ist die Teilnahme auf das jeweilige Angebot im Sportzentrum beschränkt.
4) Bereich Tennis
* Die Tennisanlagen dürfen nur von Mitgliedern der UWW genutzt werden, ausgenommen es handelt sich um Sonderveranstaltungen der SPORTUNION West-Wien. Eine gesonderte Regelung gibt es für das Tennisspielen mit der durch ein Mitglied gelösten Gästekarte (siehe Aushang am Platz).
* Nur im Falle einer Vollmitgliedschaft ist die Reservierung einer Fixstunde möglich. Für Meisterschaftsspiele kann die SPORTUNION West-Wien gegen Ersatz einzelnern Fixstunden für Mitglieder verschieben.
* Trainerstunden dürfen nur durch vom Verein autorisierte Trainer gegeben werden. Die Trainertätigkeit ist der SPORTUNION West-Wien nicht zurechenbar, sondern erfolgt auf externer Basis. Daher sind eventuelle Honoraregelungen zwischen Trainer und Mitglied zu treffen.
4) Bereich Kurse
Für die Teilnahme an Kursen der SPORTUNION West-Wien gelten jeweils individuelle Teilnahmebedingungen, die Sie unter www.westwien.at finden.
BEITRAGSERMÄSSIGUNGEN
Aus besonderen Gründen wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Studium können Sie schriftliche Anträge an die Vereinsleitung stellen, die dann eine Sonderregelung (Reduzierung des Mitgliedsbeitragssystem nur für das laufende Sportjahr treffen kann.
Bei Gewährung einer Beitragsermäßigung ist der reduzierte Mitgliedsbeitrag unter Vorweis des Ermäßigungsgrundes (z.B. Arbeitslosennachweis, Studienbescheinigung) sowie des Originalzahlscheines im SPORTUNION West Wien Büro bar zu bezahlen. Eine Bankomatkasse ist vorhanden.
STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
* Es besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der SPORTUNION West-Wien stilllegen zu lassen. Sie erhalten während einer Stilllegung weiterhin die SPORTUNION West-Wien Zeitschrift mit Informationen und dem aktuellen Übungsprogramm zugeschickt. Ein weiteren Vorteil ist der, dass Sie sich bei Wiederaufnahme Ihrer sportlichen Tätigkeit die neuerliche Bezahlung der Einschreibgebühr ersparen.
* Stilllegungen können nur schriftlich an das SPORTUNION West-Wien Büro (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten), per Fax oder per E-mail entgegengenommen werden. Stilllegungen gelten grundsätzlich nur für ein Jahr und müssen jedes Jahr neu erklärt werden. Das Ansuchen, sowie das Original der Einzahlungsbestätigung – Mitgliedsausweis müssen Sie an uns senden. Die Gutschrift wird nach Erhalt des vollständigen Ansuchens (Datum des Poststempels) berechnet.
* Die Stilllegungsgebühr für Stilllegungen, die vor dem 30. September eintreffen, beträgt Euro 19.- Diese wird mit dem bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag gegenverrechnet. Der Differenzbetrag wird für das kommende Sportjahr gut geschrieben.
* Bei Stilllegungen nach dem 30. September wird der aliquote, nicht genützte Mitgliedsbeitrag gutgeschrieben und mit der Stilllegungsgebühr von Euro 40,- gegenverrechnet.
* Bei Schwangerschaft (Kopie des Mutter-Kind-Passes) ist eine Stilllegung kostenlos.
* Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am Übungsbetrieb während des Sportjahres, für das die Stilllegung beantragt wurde, wird der aliquote Mitgliedsbeitrag verrechnet. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am Übungsbetrieb im folgenden Sportjahr ist der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
VEREINSAUSTRITT
Ordnungsgemäße Abmeldungen können nur für die Zeit ab dem jeweils nächsten Sportjahr und nur schriftlich (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten), per Fax oder per E-mail entgegengenommen werden. Die Abmeldung ist an das SPORTUNION West-Wien Büro zu richten; das Risiko des Zugangs der Abmeldung trägt das Mitglied. Mündliche Abmeldungen beim Übungsleiter oder das Fernbleiben von unseren Übungsangeboten, auch krankheits- oder verletzungsbedingt, wird nicht als Abmeldung betrachtet und enthebt auch nicht von der Zahlungspflicht. Ohne ordnungsgemäß durchgeführte Abmeldung bleibt die Mitgliedschaft unbefristet aufrecht.
Stichtag (Datum des Poststempels) für Abmeldungen für das nächste Sportjahr ist der 30. September. Bei Abmeldung während des laufenden Sportjahres - spätestens bis 31. Jänner (Ende des ersten Semesters) - können wir die Hälfte des von Ihnen eingezahlten Beitrages refundieren. Bei dieser Abmeldung muss jedenfalls das Original der Einzahlungsbestätigung – Mitgliedsausweis bis spätestens 31. Jänner (Datum des Poststempels) bei uns eingelangt sein.
WEITERE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
* Wir müssen darauf hinweisen, dass jegliche Sportausübung auf unseren Übungsstätten und bei Sportveranstaltungen, sowie alle anderen Tätigkeiten im Rahmen der Vereinsarbeit, auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgen und dass Sie, wie bei jeder Sportausübung, auch bei uns einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sind.
* Für im Zuge der Sportausübung im Rahmen des Vereines erlittene Verletzungen und Folgeschäden sowie für Schäden und Verletzungen an Drittpersonen, übernimmt die SPORTUNION West- Wien, deren Funktionäre und Übungsleiter keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden oder Verlust von Eigentum, wie z.B. abhandengekommene Gegenstände in Garderoben. Wir raten allen Mitgliedern, eine private, zusätzliche Sport-Notfall- und Unfallversicherung abzuschließen.
* Die Sportausübung ist nur mit adäquater Bekleidung und Schuhen gestattet. Tiere, Fahrräder und Mopeds dürfen auf die Sportanlagen nicht mitgenommen werden. Es ist die jeweilige Hallen- bzw. Platzordnung zu beachten. Für Verstöße gegen diese übernimmt die SPORTUNION West- Wien keine Haftung.
* Die mutwillige Verunreinigung, Beschädigung oder Zerstörung von Sportanlagen oder Sportgeräten wird von der SPORTUNION West-Wien rechtlich verfolgt. Diebstahl von Eigentum der SPORTUNION West- Wien wird ausnahmslos angezeigt.
SONSTIGES
Für Verbesserungsvorschläge und Kritik sind wir immer dankbar, denn damit können etwaige Probleme rascher beseitigt werden. Wir bitten aber um direkte Kontaktaufnahme mit unseren Übungsleitern, Funktionären oder unserem Vereinsbüro.
Sie erreichen uns:
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Telefon: |
813 64 80 FAX: 813 64 80-4 |
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eMail: |
office@westwien.at |
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Post: |
Linzerstraße 431, 1140 Wien |
Wir werden bemüht sein, Ihren Wünschen und Anregungen entgegenzukommen und wünschen Ihnen viel Freude bei der Sportausübung in unseren Einheiten!